
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, den Käufer über den tatsächlichen Zustand des angebotenen Pkw aufzuklären. Musterverträge aus dem Internet befreien Sie nicht von der Gewährleistungsverpflichtung. Kommt es zu nachträglichen Beanstandungen des Käufers, beginnt für Sie der Ärger. – Wir haben da eine bessere Lösung für Sie!
Die Gewährleistung bei einem Autoverkauf gilt als gesetzliche Pflicht bei gewerblichen Verkäufern und teilweise bei privaten. Verkaufen Sie Ihr Auto selbst, besteht zwar eine Möglichkeit, diese Leistung im Kaufvertrag auszuschließen, das kann jedoch schief gehen. Musterverträge sind nicht immer korrekt und so laufen Sie Gefahr, dass Sie dennoch die Gewährleistung tragen müssen. Fallen dem Käufer erst später Mängel auf, die er im Verkaufsgespräch nicht bemerkte, stehen Sie in der Verpflichtung, sie zu beheben. Bei Verschleißerscheinungen ist diese Regelung allerdings ungültig. Zwei Jahre lang liegt die Verantwortung bei Ihnen, den Wagen in solchen Fällen zurückzunehmen oder Reparaturkosten zu tragen. Der Käufer kann andernfalls auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gesetzliche Grundlagen beim Autoverkauf
Viele Autobesitzer verkaufen Ihren alten Wagen privat. Das erscheint praktisch, ist jedoch nicht ganz unkompliziert, vor allem in Bezug auf die Gewährleistung. Laien übersehen viele Mängel, da es hierfür einer ausreichenden Expertise bedarf. Stellt sich dann nach dem Verkauf heraus, dass ein solcher vorlag, kommen mitunter Probleme auf Sie zu. Das betrifft Sie als Verkäufer und ebenfalls den neuen Besitzer oder die Besitzerin des Gebrauchtwagens. Passen Sie nicht auf und geben beim Autoverkauf eine Garantiezusage, dann gilt diese als rechtlich verbindend. Anschließend stehen Sie in der Verpflichtung, für Mängel einzustehen. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen. Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit offen, den Wagen an einen Händler Ihres Vertrauens zu verkaufen. Wir übernehmen jedes Auto unabhängig davon, ob Mängel vorliegen und zahlen Sie sofort aus. Unser besonderer Service: Wir holen Ihr Fahrzeug deutschlandweit ab.
Risiken beim privaten Autoverkauf
Bedenken Sie, dass beide Parteien bei einem privaten Autoverkauf ein Risiko eingehen. Was zunächst nach einem unkomplizierten Geschäft aussieht, kann sich in einigen Fällen zu einem Rechtsstreit entwickeln. Die Gewährleistung spielt hierbei eine wichtige Rolle, jedoch nicht die einzige. Schnell können Interessenten und Interessentinnen Formulierungen in einem Inserat als Täuschung auslegen. Meist fällt diese bereits bei der ersten Besichtigung auf, doch manche Käuferinnen und Käufer reisen weit für ein Auto. Dann stehen Sie in der Verpflichtung, die Fahrkosten zu übernehmen. Die Geldübergabe sollten Sie ebenfalls über Ihre Bank tätigen, auch wenn Barzahlungen bei Autoverkäufen immer beliebter werden. Das gilt gleichermaßen für Zahlungen per Scheck oder PayPal. Betrüger zeigen sich hier als äußerst einfallsreich.
Verkauf über BAKIR Automobile – die Vorteile
Als gewerblicher Gebrauchtwagenhändler stehen wir in der Verpflichtung, die Gewährleistung zu übernehmen. Diese gilt für zwei Jahre und umfasst Mängel, die bereits während des Kaufs vorhanden waren. Bevor wir die Wagen unseren Kundinnen und Kunden anbieten, prüfen wir sie in unserer Werkstatt. Dank Erfahrung und Expertise erkennen wir Fehler sowie Verschleißerscheinungen rechtzeitig und sind dadurch in der Lage, gegebenenfalls Teile auszutauschen. So bieten wir Verkäufern und Käufern das höchste Maß an Zuverlässigkeit. Denn auch Abnehmer profitieren letztendlich davon, dass sie bei uns eine vertragliche Sicherheit und Garantie von zwei Jahren erhalten. Darüber hinaus stehen Sie bei einem Geschäft mit uns nicht in der Pflicht, die Gewährleistung zu erfüllen. Entgehen Sie den Risiken des privaten Autoverkaufs und kommen Sie zu uns!